Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldungen
1. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die TeilnehmerInnen können sich persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, oder per E-Mail anmelden.
2. Für Kurse, Seminare und Bildungsurlaube ist bereits die Anmeldung verbindlich. Das IFB benachrichtigt die TeilnehmerInnen, wenn die Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.
3. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum beim IFB berücksichtigt.
Teilnahmegebühren
1. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind dem Kursprogramm bzw. den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen.
2. Die Gebühren für Kurse und Bildungsurlaube müssen bis spätestens 14 Tage nach der Anmeldung beim IFB eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar.
Durchführung
1. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
2. Das IFB behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen ReferentInnenwechsel, Raumänderungen sowie Änderungen des Veranstaltungsortes vorzunehmen. Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen.
3. TeilnehmerInnen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.
4. Soweit nicht anders angegeben, findet der Unterricht in unseren Räumlichkeiten in der Friedrichstraße 35 in Iserlohn statt.
Rücktritt
1. Bei Kursen und Bildungsurlauben berechnet das IFB im Falle des Rücktritts bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine pauschale Aufwandsentschädigung von 8,00 €. Im Falle einer Ablehnung des Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber bis zu diesem Zeitpunkt berechnen wir keine Aufwandsentschädigung. Bei einem späteren Rücktritt sind die TeilnehmerInnen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.2. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim IFB. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen vom IFB die TeilnehmerIn von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder das IFB TeilnehmerInnen von der Warteliste gewinnen kann. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren. |